Zur Zeit von Jesus war der jüdische Rat die oberste Behörde des Judentums. Er bestand aus 70 Mitgliedern (Männern aus den Kreisen der vornehmsten Priester, der führenden Schriftgelehrten und der Ratsältesten) und einem Vorsitzenden, nämlich dem amtierenden Obersten Priester.
Für die Juden war der jüdische Rat die oberste Instanz in allen politischen, religiösen und richterlichen Entscheidungen. Die Römer erkannten seine Autorität in religiösen Fragen an. Die weltliche Macht des Rates hatten sie allerdings eingeschränkt. So durfte der jüdische Rat keine Todesurteile aussprechen oder vollstrecken. Dies war allein dem leitenden römischen Regierungsbeamten (Prokurator) vorbehalten. Deshalb wird im Prozess gegen Jesus das endgültige Todesurteil von dem damaligen Prokurator Pontius Pilatus gefällt (vgl. Lukas 23,13-25).