Stichwort: Eunuch

Ursprünglich ein kastrierter, d. h. künstlich zeugungsunfähig gemachter Mann. Oft ein hoher Hofbeamter.

Als Eunuch wird ursprünglich ein kastrierter, d. h. künstlich zeugungsunfähig gemachter Mann bezeichnet. Vor allem die Haremswächter, aber auch andere Hofbeamte waren in vielen Ländern im Vorderen Orient Eunuchen. Jedoch ist nicht sicher, ob der Titel »Eunuch« in jedem Fall einen Kastraten bezeichnet oder lediglich als Titel verwendet wird, wie z. B. im Falle des verheirateten Potifars, 1. Mose/Genesis 39,1.

Die Kastration war für den antiken Menschen ein schwerwiegender Eingriff. Denn durch die Zeugungsunfähigkeit wurde das Fortleben in den Nachkommen unmöglich gemacht. In Israel war die Kastration bei Mensch und Tier verboten. Eunuchen waren vom Gottesdienst im Tempel ausgeschlossen (vgl. 3. Mose/Levitikus 22,24; 5. Mose/Deuteronomium 23,2). Ein Eunuch durfte nur den äußeren Vorhof des Tempels betreten.

Diese Einstellung gegenüber dem Eunuchen beginnt sich bei den Propheten langsam zu ändern – siehe Jeremia 39,16-18 (vgl. Jeremia 38,7-13); Jesaja 56,3-5; Weisheit 3,14. Im Neuen Testament werden schließlich die Eunuchen mit einbezogen, wenn Gott sich in JesusChristus allen Menschen zuwendet. Dies gibt dem Einzelfall der Taufe des Eunuchen aus Äthiopien (Apostelgeschichte 8,27-39) seine grundsätzliche Bedeutung.

Beiname des israelitischen Stammvaters Jakob. Als Volksname bezeichnet er das gesamte Zwölf-Stämme-Volk.
Griechische Namensform des hebräischen Namens Jeschua.
Bezeichnet ursprünglich den durch Salbung im Auftrag Gottes eingesetzten König Israels, dann den von Gott versprochenen Retter für die Menschen.