Stichwort: Erbland, Erbteil

Der eigentliche Besitzer des Landes ist Gott, der es den Menschen zur Nutzung überlässt. Den Nachkommen Levis (Leviten) gibt Gott anstelle von Landbesitz den Dienst am Heiligtum als ihr Erbteil.

Den Kern des israelitischen Bodenrechts bildet der theologische Grundgedanke, dass Gott der alleinige Herr über Grund und Boden ist (3. Mose/Levitikus 25,23; Josua 22,19). Der Israelit hat nur die ihm von Gott eingeräumten Nutzungsrechte am Land Israel, dessen eigentlicher Besitzer Gott ist. Deshalb wäre es schlimmstes Unrecht, wenn ein solcher Erbbesitz an einen Fremden abgegeben würde (vgl. 1. Könige 21,3). Wenn er aus Not einmal verkauft werden muss, soll er vielmehr vom nächsten Verwandten, dem sogenannten Löser, erworben werden. Insgesamt gelten Land und Volk Israel aber als unantastbares Eigentum Gottes.

Auf demselben Grundgedanken basiert auch die Verteilung des Landes an die Stämme Israels. Jeder Stamm (außer dem Stamm Levi, der für den Priesterdienst zuständig war) erhielt durch Los einen Teil des Landes zugewiesen. Das Erbteil der Leviten bestand aus dem Dienst am Heiligtum und der damit verbundenen Nähe zu Gott. Ihr Auskommen war durch die vorgeschriebenen Abgaben der Israeliten an das Heiligtum gesichert.

Grabhöhle
Verteilung des Landes an die einzelnen Stämme Israels