Das Zweite Vatikanische Konzil erlaubte den Gebrauch der Muttersprache in der katholischen Liturgie und empfahl, neue Bibelübersetzungen aus den Ursprachen zu schaffen, wenn möglich gemeinsam mit nichtkatholischen Christinnen und Christen. Deswegen wurde für die deutsche Sprache die Einheitsübersetzung (1972/1974, Revision 1979/80) erarbeitet. Sie fußt auf den hebräischen bzw. aramäischen und griechischen Grundtexten und berücksichtigt die Vulgata-Übersetzung nicht in besonderer Weise. Philologische Genauigkeit und gehobenes modernes Deutsch zeichnen sie aus.
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