Lutherbibel 2017 (LU17)
27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

271Und der Herr redete mit Mose und sprach: 2Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Will jemand ein Gelübde für den Herrn einlösen, das er nach dem Wert eines Menschen abgelegt hat, 3

27,3
Ri 11,31
1. Sam 1,11
so soll das deine Schätzung sein: Einen Mann von zwanzig bis sechzig Jahren sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums, 4eine Frau auf dreißig Schekel Silber. 5Von fünf Jahren bis zwanzig Jahren sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf zwanzig Schekel Silber, eine Frau aber auf zehn Schekel Silber. 6Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du, wenn es ein Knabe ist, schätzen auf fünf Schekel Silber, ein Mädchen aber auf drei Schekel Silber. 7Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf fünfzehn Schekel Silber, eine Frau aber auf zehn Schekel Silber. 8Ist er aber zu arm, diese Schätzung bei der Auslösung zu zahlen, so soll er jenen Menschen vor den Priester stellen und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen nach dem, was der zu geben vermag, der das Gelübde getan hat.

9Ist es aber ein Tier, das man dem Herrn opfern darf: Jedes Tier, das man dem Herrn gibt, ist heilig. 10Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig sein. 11Ist aber das Tier unrein, dass man es dem Herrn nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen 12und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13Will’s aber jemand ablösen, der soll den

27,13
3. Mose 5,16
fünften Teil über die Schätzung hinaus geben.

14Wenn jemand sein Haus dem Herrn gelobt, dass es ihm heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie es der Priester schätzt, so soll’s bleiben. 15Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablösen will, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann soll es ihm wieder gehören.

16Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbteil dem Herrn gelobt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack Gerste, so soll der Acker

27,16
2. Sam 24,24
fünfzig Schekel Silber gelten. 17Gelobt er seinen Acker vom
27,17
3. Mose 25,8-55
Erlassjahr an, so soll es bei dieser Schätzung bleiben. 18Hat er ihn aber nach dem Erlassjahr gelobt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Erlassjahr und ihn danach geringer schätzen. 19Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so soll er wieder sein werden. 20Wenn er ihn aber nicht ablöst und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr abgelöst werden, 21sondern wenn dieser Acker im Erlassjahr frei wird, soll er dem Herrn heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum sein. 22Wenn aber jemand dem Herrn einen Acker gelobt, den er gekauft hat und der also nicht sein Erbteil ist, 23so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erlassjahr, und er soll diese Summe am selben Tage geben, dass sie dem Herrn heilig sei. 24Aber im Erlassjahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem er als sein Erbteil gehört. 25Alle Schätzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein Schekel aber hat zwanzig Gramm.

26Die

27,26
2. Mose 13,212-13
4. Mose 18,15
Erstgeburt unter dem Vieh, die dem Herrn auch sonst gebührt, soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehört dem Herrn. 27Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablösen nach der Schätzung und darüber hinaus geben den fünften Teil. Will man es nicht ablösen, so werde es verkauft nach der Schätzung.

28

27,28
4. Mose 18,14
Jos 6,18
Hes 44,29
Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem Herrn durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem Herrn. 29Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes sterben.
27,29
Jos 6,17-18
1. Sam 15,39

30Alle

27,30
4. Mose 18,21
5. Mose 14,22-29
Neh 13,12
Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Früchten der Bäume, gehören dem Herrn und sollen dem Herrn heilig sein. 31Will aber jemand seinen Zehnten ablösen, der soll den fünften Teil darüber hinaus geben. 32Und alle
27,32
2. Chr 31,6
Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, jedes Zehnte davon soll heilig sein dem Herrn. 33Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll’s auch nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides heilig sein und darf nicht abgelöst werden.

34Das sind die Gebote, die der Herr dem Mose gebot für die Israeliten auf dem Berge Sinai.

27,34
3. Mose 7,38
25,1
26,46