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  • Schenkung

Judentum in neutestamentlicher Zeit eine besondere Form, einen Gegenstand (Grundstück, Haus, Geld, sonstige Güter) an eine andere Person zu übereignen. Dabei geht der Gegenstand sofort in das Eigentum des Beschenkten über. Der Schenkende behält aber bis zu seinem Tod das Recht, den Gegenstand zu Nutzen und auch daraus Gewinn zu erzielen. Die Schenkung kann unter keinen Umständen widerrufen oder geändert werden. Soll die Schenkung rückgängig gemacht werden, müssen beide Vertragspartner zustimmen. Die Schenkung muss zu Lebzeiten des Schenkenden erfolgen und schriftlich in einem Vertrag geregelt werden. Rechtskräftig wird die Schenkung durch Übergabe des Schenkungsvertrags an den Beschenkten.

Quelle: BasisBibel. Neues Testament und Psalmen, © 2012 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart

 

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