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  • Gerichtsdiener

Johannes 7,32 und Johannes 7,45-46) sind bewaffnete Untergebene des jüdischen Rats. Im Gegensatz zu Sklaven oder Dienern sind sie frei. Sie stehen in einem Dienstverhältnis zu ihren Auftraggebern und üben freiwillig ein bestimmtes Amt aus, für das sie Lohn erhalten. Die Gerichtsdiener sind mit Polizisten vergleichbar, die ihre Aufgaben im Auftrag und mit der Autorität des Auftraggebers erledigen, dabei aber ein gewisses Maß an Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit haben.

Quelle: BasisBibel. Neues Testament und Psalmen, © 2012 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart

 

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