4. Mose 28
f) Vorschriften bezüglich der täglichen und der festtäglichen Gemeindeopfer
1Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes: 2»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Ihr sollt darauf achten, meine Opfergaben, meine Speise in Gestalt der mir zukommenden Feueropfer zu lieblichem Geruch für mich, mir zu rechter Zeit darzubringen!«
aa) Das tägliche Morgen- und Abend-Brandopfer
3»Sage ihnen also: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt: täglich zwei fehlerlose, einjährige Lämmer als regelmäßiges Brandopfer. 4Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern und das andere Lamm gegen Abend herrichten; 5dazu als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl von zerstoßenen Oliven gemengt ist. 6Dies ist das regelmäßige Brandopfer, das am Berge Sinai zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HERRN eingesetzt (oder: zum erstenmal hergerichtet) worden ist; 7dazu als zugehöriges Trankopfer ein Viertel Hin Wein für das eine Lamm; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem HERRN spenden. 8Das zweite Lamm aber sollst du gegen Abend herrichten; mit einem Speisopfer wie am Morgen und dem zugehörigen Trankopfer sollst du es herrichten als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.«
bb) Das Zusatzopfer am Sabbat
9»Ferner am Sabbattage: zwei fehlerlose, einjährige Lämmer und zwei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer nebst dem zugehörigen Trankopfer. 10Dies ist das Sabbat-Brandopfer, das an jedem Sabbat außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer darzubringen ist.«
cc) Das Zusatzopfer am Neumondstage
11»Ferner sollt ihr an jedem ersten Tage eurer Monate dem HERRN als Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer 12und zu jedem Stier drei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer und zu dem einen Widder zwei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer; 13und zu jedem Lamm ein Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer – das (alles) als Brandopfer zu lieblichem Geruch, als Feueropfer für den HERRN. 14Was ferner die zugehörigen Trankopfer betrifft, so soll ein halbes Hin Wein auf jeden Stier und ein Drittel Hin auf den Widder und ein Viertel Hin auf jedes Lamm kommen. Das ist das an jedem Neumondstage des Jahres, Monat für Monat, darzubringende Brandopfer. 15Außerdem soll neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer dem HERRN ein Ziegenbock als Sündopfer dargebracht werden.«
dd) Die Zusatzopfer für die sieben Tage des Festes der ungesäuerten Brote
16»Sodann findet am vierzehnten Tage des ersten Monats das Passahfest zu Ehren des HERRN statt. 17Und am fünfzehnten Tage dieses Monats wird Festfeier gehalten; sieben Tage lang soll ungesäuertes Brot gegessen werden. 18Am ersten Tage findet eine Festversammlung am Heiligtum statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten 19und habt als Feueropfer, als Brandopfer, für den HERRN darzubringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –; 20sodann als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha sollt ihr zu jedem Stiere und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten; 21und je ein Zehntel sollst du zu jedem Lamm von den sieben Lämmern herrichten; 22außerdem noch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken. 23Außer dem Morgen-Brandopfer, welches das regelmäßige Brandopfer bildet, sollt ihr dies alles darbringen. 24Dieselben Opfer sollt ihr täglich, alle sieben Tage hindurch, als eine Feueropferspeise zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichten; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll es hergerichtet werden. 25Am siebten Tage aber soll bei euch wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.«
ee) Die Zusatzopfer am Fest der Erstlinge (oder: Erntefest)
26»Ferner am Tage der Erstlingsfrüchte, wenn ihr dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfest, soll bei euch eine Versammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. 27Und als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer (lauter fehlerlose Tiere); 28dazu als zugehöriges Speisopfer Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, nämlich drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 29je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 30außerdem einen Ziegenbock, um euch Sühne zu erwirken; 31außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer sollt ihr dies alles herrichten – fehlerlose Tiere müssen es sein – nebst den erforderlichen Trankopfern.«
Die Heilige Schrift, übersetzt von Hermann Menge. Neuausgabe © 1949/2003 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart. Apokryphen aus: Die Heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments, übersetzt von Hermann Menge © 1967, Württembergischen Bibelanstalt, Stuttgart