Weitere Bestimmungen für das Sühneopfer
1Ein Sühneopfer wird auch in den folgenden Fällen erforderlich:
wenn jemand unter einem Fluch steht, weil er einem öffentlichen Aufruf zur Zeugenaussage nicht Folge leistete und verschwieg, was er gesehen oder gehört hat;
2wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas von irgendeinem Tier, und das erst später bemerkt;
3wenn jemand etwas Unreines berührt, das an einem Menschen ist oder von einem Menschen herrührt, und das erst später bemerkt;
4wenn jemand unbedacht einen Meineid schwört, gleichgültig, ob es zu seinem Vorteil oder Nachteil ist, und er erst später darauf aufmerksam wird.
5In diesen Fällen muss der Schuldige, ob Mann oder Frau, zum Priester gehen und vor ihm bekennen, was er getan hat. 6Darauf muss er zur Wiedergutmachung dem Herrn ein Schaf oder eine Ziege opfern, und zwar soll es ein weibliches Tier sein. Mit diesem Sühneopfer bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und befreit ihn von seiner Schuld.
7Ist der Schuldige zu arm, um ein Schaf oder eine Ziege zu geben, so soll er dem Herrn stattdessen zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben darbringen, eine als Sühneopfer und eine als Brandopfer. 8Der Priester nimmt zuerst die zum Sühneopfer bestimmte Taube, bricht ihr das Genick, trennt aber den Kopf nicht ab, 9und sprengt etwas von ihrem Blut an die Altarwand. Das restliche Blut presst er am Fuß des Altars aus. So gehört es sich für ein Sühneopfer. 10Danach opfert der Priester die zweite Taube nach den Vorschriften für das Brandopfer. Auf diese Weise bringt er die Sache wieder ins Reine und der Herr vergibt dem Schuldigen seine Verfehlung.
11Ist der Schuldige auch noch zu arm, um zwei Tauben aufzubringen, so soll er dem Herrn stattdessen 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Weizenmehl darbringen. Er darf jedoch weder Öl darüber gießen noch Weihrauch dazutun, weil es ein Sühneopfer und kein Speiseopfer ist. 12Der Priester nimmt eine Handvoll von dem Mehl und verbrennt diesen Teil auf dem Altar im Anschluss an die übrigen Opfergaben, als ein Zeichen dafür, dass das ganze Opfer dem Herrn gehört. So gehört es sich für ein Sühneopfer. 13Auf diese Weise bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der Herr vergibt dem Schuldigen seine Verfehlung. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speiseopfer.
Anweisungen für das Wiedergutmachungsopfer
14Der Herr gab Mose noch weitere Anweisungen:
15Wenn jemand ohne böse Absicht versäumt, die Abgaben für den Herrn zu entrichten und dadurch schuldig wird, muss er dem Herrn als Wiedergutmachungsopfer einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock darbringen. Das Tier muss so viele Silberstücke wert sein, wie du festlegst; als Maßeinheit gilt das Gewicht des Heiligtums. 16Die Abgaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester abliefern und muss noch einen Aufschlag von einem Fünftel dazugeben. Mit dem Opfer bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der Herr vergibt dem Betreffenden seine Verfehlung.
17Wenn jemand unbeabsichtigt gegen irgendein Gebot des Herrn verstößt und etwas Verbotenes tut, so hat er damit Schuld auf sich geladen, auch wenn es ohne Wissen geschehen ist. 18-19Er muss dafür dem Priester als Wiedergutmachungsopfer einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock bringen, dessen Wert du festlegst. Damit bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der Herr vergibt die Schuld. Das Opfer dient als Wiedergutmachung, denn der Betreffende hat sich gegen den Herrn vergangen, auch wenn es unwissend geschehen ist.
20Der Herr gab Mose noch eine Anweisung:
21-22Es kann sein, dass jemand für seinen Mitbürger etwas aufbewahrt, von ihm geliehen, ihm geraubt oder von ihm erpresst hat oder etwas gefunden hat, das dem anderen gehört. Wenn er das ableugnet und die Lüge – in diesen oder weiteren Fällen – auch noch mit einem Eid bekräftigt, dann vergeht er sich gegen den Herrn. 23-24Wenn er auf diese Weise schuldig geworden ist, muss er dem anderen sein Eigentum zurückgeben oder es ersetzen und muss zu dem vollen Betrag noch ein Fünftel hinzufügen. Die Erstattung muss an dem Tag erfolgen, an dem er für seine Schuld das Wiedergutmachungsopfer darbringt. 25Dieses Opfer besteht in einem fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock, dessen Wert du festlegst. Er gibt das Tier dem Priester 26und der Priester bringt damit die Sache vor dem Herrn wieder ins Reine. Dann vergibt der Herr dem Betreffenden die Schuld, die er auf sich geladen hat.