Deuteronomium 25
Begrenzung der Prügelstrafe
Tierschutz
Die Schwagerehe
Übergriffe beim Streit
Rechtes Maß und Gewicht
Vergeltung an den Amalekitern
Sachwissen
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2.5. Das 5. Buch Mose/Deuteronomium (Dtn)
Das Deuteronomium (gr. zweites Gesetz, nach 17,18) ist eine als Rede des Mose an die Israeliten gestaltete Wiederholung des in Exodus bis Numeri geschilderten ersten Gesetzes. Von Kap. 31-34 abgesehen, zeigt das Dtn eine eigenständige Sprache und Theologie, die es von den anderen Mose-Büchern und deren Hauptbestandteilen unterscheiden. Inhaltlich geht es dem Dtn um den einen Kultus (Ort) des einen erwählten Volkes für den einen Gott JHWH. Kennzeichnend ist auch der besondere, paränetische (ermahnende) Stil: Israel wird zumeist direkt in der 2. Person angesprochen. Die Weisung wird im Dtn einerseits immer auf die bisherige Geschichte Gottes mit seinem Volk bezogen, andererseits geschieht an vielen Stellen bereits eine erste Gesetzesauslegung bzw. Modifikation älterer Vorschriften im Sinne des Zentralisationsgebotes. So wird nun in Dtn 16 geregelt, dass das Passa nur in Jerusalem zu feiern ist.
Synagoge
(griechisch »Versammlung«) Versammlungsstätte jüdischer Gemeinden, wo am Sabbat ein Wortgottesdienst mit Gebet, Schriftlesung, Predigt und abschließendem Segen abgehalten wird. Jeder in den → Heiligen Schriften kundige jüdische Mann kann aufgefordert werden, die Schriftlesung vorzunehmen und eine Auslegung zu geben (vgl. Lk 4,16-21; Apg 13,15).
Älteste
Die Stellung der Ältesten gründete ursprünglich in der Würde des Alters: In Familie und Sippe gilt die Autorität der Alten. Obwohl im Grundsatz alle Familienoberhäupter den gleichen Rang hatten, übten im größeren Verband des Stammes die Häupter der mächtigsten Familien die Autorität aus, im Krieg als Anführer und im Frieden durch Rechtsprechung. Sie bildeten eine Art Adel.
auspeitschen
Die örtlichen Synagogengerichte (→ Synagoge) konnten bei Verstößen gegen die vom → Gesetz vorgegebene Ordnung die Strafe der Auspeitschung verhängen (Mk 13,9; Apg 5,40; 22,19). Das Höchstmaß war auf vierzig Hiebe begrenzt (Dtn 25,3); um die Grenze nicht aus Unachtsamkeit zu überschreiten, wurden im Höchstfall neununddreißig verabreicht (2 Kor 11,24). – Römische Behörden gebrauchten gegenüber Nichtrömern die Auspeitschung als abschreckende Maßnahme (Lk 23,16; Joh 19,1) und um Geständnisse zu erpressen (Apg 22,24-25).
(Sacherklärungen Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)
Amalek(iter)
Nomadenstamm auf der nördlichen Sinaihalbinsel, in der Frühzeit gefährlicher Feind Israels (Ex 17,8-16; Ri 3,13; 6,3.33; 1 Sam 15; 27,8; 30,1-20; 1 Chr 4,43).
(Sacherklärungen Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)
Efa
Hohlmaß für Getreide (dies wurde in Israel nicht gewogen, sondern abgemessen), wahrscheinlich ca. 22 Liter. 10 Efa ergeben 1 Kor (oder Homer = Eselsladung). Bei der Umrechnung der Gewichte in der Übersetzung werden folgende Werte zugrunde gelegt: für Getreidekörner 1 Efa = 16–17 kg (1 l = 750 g); für Mehl 1 Efa = 10-12 kg (1 l = 500-600 g).
(Sacherklärungen Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)
Dreschen
(Dreschplatz, Dreschschlitten) Gedroschen wurde im alten Israel, indem man einen »Schlitten« (d.h. ein auf der Unterseite mit scharfen Steinen gespicktes Brett) von Zugtieren über die Ähren ziehen ließ, die auf dem festgestampften Boden ausgebreitet waren. Anschließend warf man das gedroschene Getreide mit der → Worfschaufel in die Luft, damit der Wind die Spreu davontragen konnte. Wegen des Windes wurden Dreschplätze bevorzugt auf Berghöhen angelegt (vgl. 1 Chr 21,18-20; 22,1). Hos 9,1 scheint darauf hinzudeuten, dass damit auch eine räumliche Nähe zu Opferstätten → Baals mit den entsprechenden Fruchtbarkeitsriten gegeben war.
(Sacherklärungen Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)
Ehrfurcht
Eine Haltung größter Hochachtung gegenüber Gott, die sowohl Bewunderung als auch Erschrecken zum Ausdruck bringt.
Löser
Der »Löser« ist der nächststehende männliche Verwandte, der einem in Not geratenen Sippenangehörigen beizustehen hat. Dies kann geschehen durch »Auslösung« verpfändeten oder verkauften Grundbesitzes (Lev 25,25) oder durch Freikauf aus Schuldsklaverei (Lev 25,48-49). In Rut 3,12; 4,1-6 kommt zur Auslösung von Grundbesitz die Pflicht zur Heirat der Witwe eines kinderlos verstorbenen Verwandten hinzu (vgl. Dtn 25,5-10).