Blutschande

Das Alte Testament nennt in Lev 18,6-18 eine Reihe von Verwandtschaftsgraden, die eine eheliche Verbindung ausschließen. Im gleichen Zusammenhang findet sich das Verbot des Götzenopfers (Lev 17,7), das Verbot des Blutgenusses (Lev 17,10-12) und des Genusses von ungeschächteten Tieren (Lev 17,13-16). Alle diese Vorschriften gelten nicht nur für die Israeliten, sondern ebenso für die Fremden, die unter ihnen leben (Lev 17,8-10; .13.1518,26). Nach Apg 15,20 wurden sie auch den Christen aus nichtjüdischen Völkern auferlegt – offensichtlich aus Rücksicht auf die gesetzestreuen Judenchristen, die sich sonst durch den Umgang mit ihnen verunreinigt hätten (rein).