Synagogengemeinde

Gemeinde, die sich um eine bestimmte lokale Synagoge scharte (Hellenisten), aber auch das in der Form von Synagogengemeinden religiös-rechtlich verfasste Judentum seit dem 1. Jh. n.Chr.
Mit dem »Ausschluss aus der Synagogengemeinde« (Joh 9,22; .3512,42; 16,2; Lk 6,22) ist nicht der sog. »Synagogenbann« gemeint, eine Besserungsstrafe, die, auf Zeit verhängt, mancherlei Einschränkungen im Verkehr mit den jüdischen Volks- und Glaubensgenossen auferlegte. Vielmehr geht es um die völlige, unwiderrufliche Verstoßung aus der jüdischen Volks- und Religionsgemeinschaft. Die so Verstoßenen wurden in jeder Hinsicht gemieden und boykottiert, eine Maßnahme, die oftmals an den Lebensnerv der Betroffenen rührte.