Lohnarbeiter

(Tagelöhner) Wer weder Grundbesitz noch andere Einkünfte besaß, musste seine Arbeitskraft verdingen. Neben den unfreien »leibeigenen« Sklaven steht der freie Arbeiter, der – als Nichtgrundbesitzer – nur eingeschränkte bürgerliche Rechte besaß. Er wurde für kürzere oder längere Zeit angeheuert und nach einem Tagessatz (nach Mt 20,2 = ein Silberstück) entlohnt.