Fremder

Mit »Fremder/Fremde« (zu unterscheiden von den Fremdarbeitern) wird in dieser Übersetzung das hebräische ger wiedergegeben, das im Alten Testament Menschen bezeichnet, die als Volksfremde dauerhaft im Gebiet eines der Stämme Israels Aufnahme fanden. Sie hatten als »Schutzbürger« bestimmte Rechte, waren jedoch den israelitischen Vollbürgern nicht gleichgestellt, konnten z.B. nicht an der Rats- und Gerichtsversammlung im Tor teilnehmen.