Erbbesitz
Der dem einzelnen Israeliten gehörende Anteil am Gesamtbesitztum seiner Sippe. Er kann nicht einfach veräußert werden, da er sonst dem Gesamteigentum der Sippe verloren ginge. Wenn er aus Not verkauft werden muss, soll er vom Nächstverwandten erworben werden (Löser). Der von den Vorfahren ererbte Besitz ist geradezu geheiligt, sodass der Erwerb durch einen Fremden, gleichgültig wen, schlimmstes Unrecht wäre (vgl. 1Kön 21,3).