Ehebruch

Ehebruch, wie er in den Zehn Geboten untersagt wird (Ex 20,13; Dtn 5,18), ist nach dem Alten Testament nicht jeder Seitensprung eines oder einer Verheirateten, im strengen Sinn kann er nur von einer verheirateten Frau oder von einem verheirateten oder unverheirateten Mann mit einer Verheirateten begangen werden. In diesen Fällen wird das »Besitzrecht« des betreffenden Ehemannes angetastet und die Reinheit der Nachkommenschaft gefährdet. Auf Ehebruch stand für beide Beteiligten die Strafe der Steinigung (Lev 20,10; Dtn 22,22-27).
Jesus verharmlost den Ehebruch nicht; auch seine Stellungnahme zum Fall der Ehebrecherin von Joh 8,1-11 darf nicht dahin missverstanden werden (vgl. vielmehr Mt 5,27-30). Im Licht der anbrechenden Königsherrschaft Gottes sind eheliche Liebe und Treue so ernst zu nehmen, wie Gott sie von Anfang an gedacht und gewollt hat; in diesem Sinn spricht er sich gegen die jüdische Lizenz zur Ehescheidung aus (Scheidungsurkunde).
Seit den Propheten des Alten Testaments ist Ehebruch ein Bild, unter dem die Untreue des Gottesvolks gegenüber seinem Gott angeprangert wird (Hos 2,4f; 3,1; Jer 2,2f; 3,8f; 13,27; Ez 16; 23 vgl. im Neuen Testament Mt 12,39; 16,4; Mk 8,38; Jak 4,4 Hurerei). Nachdem Gott die menschliche Untreue durch sein Liebeshandeln in Jesus Christus überwunden und gesühnt hat, können und sollen nun Liebe und Treue das Verhältnis der Menschen zu Gott wie das der Menschen untereinander bestimmen.