Erlassjahr
In jedem 49. Jahr sollte im alten Israel die ursprüngliche Besitzordnung wiederhergestellt werden. Denn im Ideal galt Grundbesitz als unveräußerlich (Erbbesitz). Ebenso sollten Sklaven israelitischer Volkszugehörigkeit in diesem Jahr die Freiheit wiedererlangen (Lev 25 nach Ex 21,2 schon im 7. Jahr).