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Lexikon

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Hebopfer

(2Mo 29,27-28; 3Mo 7,32; .344Mo 6,20) Der Teil des Besitzes, der vom übrigen »abgehoben« (vielleicht auch »emporgehoben«) und durch diese Geste Gott geweiht wurde; auch der Anteil eines Opfers, der dem Priester zustand, z.B. die rechte Keule beim Dankopfer.

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